Gegenüber der letzten Wahlperiode ist die Zahl der Wahlkreise für die aktuelle 14. Wahlperiode auf 128 (bisher 151) reduziert worden.
128 Abgeordnete werden direkt aus den Wahlkreisen gewählt. Gewählt ist im Wahlkreis, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Die übrigen Mandate - das sind mindestens 53 - werden aus den Landesreservelisten der Parteien besetzt, die die geltende Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben.
Dem Landtag gehören damit mindestens 181 Abgeordnete (bisher 201) an.
Dazu kommen aktuell noch 6 Ausgleichs- und Überhangmandate. Damit gehören dem neuen Landtag 187 Abgeordnete an (letzte Wahlperiode: 231).
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